Freitag, 28. Oktober 2022

Lese-, und/oder Rechtschreibstörung (Legasthenie)

 



Eine Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie) kann, unerkannt, zu schulischen und in weiterer Folge zu sozialen Schwierigkeiten bzw. Verhaltensauffälligkeiten führen. Zur Feststellung ob eine LRS vorliegt oder nicht, benötigt es eine fundierte psychologische Diagnostik. Neben der Erhebung der schulischen Fertigkeiten (Lesetempo, Leseverständnis, Lesegenauigkeit, Rechtschreibentwicklung) wird zudem ein Intelligenztest durchgeführt, um die allgemeinen kognitiven Ressourcen ihres Kindes abzubilden. Aufgrund der Vielzahl an Förderprogrammen ist es wichtig, dass vorab eine individuelle Diagnostik erfolgt, welche die Förderschwerpunkte erhebt. Mit einer Diagnose kann ein zudem eine Berücksichtigung im Sinne eines Legasthenie-Erlasses (§ 18 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes bzw. § 2 Abs. 4 und § 11 Abs. 8 LBVO) in der Schule geltend gemacht werden.


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